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Urteil EuGH - Treibstoff auf Startbahn - keine Entschädigung

 
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Traum
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Anmeldedatum: 07.01.2009
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 26.06.2019, 16:58    Urteil EuGH - Treibstoff auf Startbahn - keine Entschädigung

Guten Tag,

der Europäischen Gerichtshof ( EuGH ) in Luxemburg hat am heutigen Mittwoch, dem 26.06.19, entschieden, dass keine Entschädigung wegen Flugverspätung gezahlt werden muss, wenn sich ausgelaufener Treibstoff auf der Startbahn befindet und sich der Abflug dadurch verzögert! ( Aktenzeichen am EuGH: C-159/18 )

Der Treibstoff darf aber NICHT von einem Flugzeug der betroffenen Fluglinie stammen!

In dem speziellen Fall ging es um einen Flug von Ryanair ab Italien nach Belgien. Der Abflug verzögerte sich wegen dem Treibstoff auf der Startbahn immer wieder, weil erst alles gereinigt werden musste. Schließlich kam man mit 4 Stunden Verspätung in Belgien an.

Eine solche Verspätung sei ein außergewöhnlicher Umstand und deshalb muss die Airline hier keine Entschädigung zahlen.

Im Namen aller EU Bürger ... beschlossen und verkündet!
traum Rolling Eyes
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Hallo Traum,

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