Bundeskartellamt - Abmahnung für Portal wg. Bestpreisklausel - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Karina Mitglied


Alter: 44 Anmeldedatum: 24.05.2010 Beiträge: 1444 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
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04.04.2015, 12:38 Bundeskartellamt - Abmahnung für Portal wg. Bestpreisklausel |
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Guten Morgen,
das Bundeskartellamt hat nun auch der www. Plattform " Booking.com " die so genannte Bestpreisklausel untersagt. Irgendwann zuvor ( ist noch nicht so lange her ) wurde dies auch schon HRS untersagt.
Die Bestpreisklausel verpflichtet die Hotels, den Portalen den günstigsten Preis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit sowie die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen!
http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/hotels/news/datum/2015/04/02/bookingcom-abmahnung-wegen-bestpreisklausel/
Karina  |
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Mona Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1959 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
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20.05.2015, 12:55 Bundeskartellamt - Abmahnung für Portal wg. Bestpreisklausel |
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Hallo,
heute wird berichtet, dass das Online - Portal Booking.com künftig auf einen Teil der so genannten Paritätsklausel / Bestpreisklausel verzichtet. Damit reagiert das Unternehmen auf einen Teil der Forderungen des Bundeskartellamts. Booking.com wurde ja Anfang April 2015 diesbezüglöich abgemahnt.
Die Kartellwächter hatten dem Mitbewerber HSR bereits Ende 2013 die Bestpreisklausel verboten. Auch ein Verfahren gegen Expedia läuft derzeit.
Hier ist der Bericht aus dem www. ( Quelle; Touristik-Aktuell ):
http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/hotels/news/datum/2015/05/19/-bc04e7774d/
Grüße Mona |
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LeoX Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 24.12.2013 Beiträge: 1382 Wohnort: BL NRW
Status: Offline
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23.12.2015, 16:36 Bundeskartellamt - Abmahnung für Portal wg. Bestpreisklausel |
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Hallo - guten Tag,
das was die Vorredner alles geschrieben haben, ist soweit richtig.
Booking.com hatte nach der Abmahnung reagiert und - so weiß man jetzt - die so genannte " weite Bestpreisklausel " aus den Vertragsunterlagen genommen.
An einer " engen Bestpreisklausel " hat Booking.com aber festgehalten. Dies hat etwas mit den Rezeptionen in den Hotels zu tun. Genau weiß ich es auch nicht und kann es auch nicht erklären.
Das Bundeskartellamt hat sich jetzt erneut eingeschaltet und eine Frist bis zum 31. Januar 2016 gesetzt. Danach muss diese Klausel auch entfernt werden, da diese den Wettbewerb einschränkt.
Dagegen will jetzt Booking.com Berufung einlegen und vor Gericht ziehen!
Na dann
LeoX |
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