Urteil Nürnberg - Fluglinie muss Passagiere informieren - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Petra2019 Mitglied
Anmeldedatum: 25.08.2019 Beiträge: 461
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07.02.2020, 14:33 Urteil Nürnberg - Fluglinie muss Passagiere informieren |
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Hallo,
das Amtsgericht Nürnberg ( Az.: 19 C 7200/18 ) hat ein wichtiges Urteil gefällt für Flugpassagiere!
Ändern sich die Flugzeiten eines gebuchten Fluges MUSS die Fluglinie den Passagier /
die Passagiere mindestens 14 Tage gemäß den EU - Fluggastrechte - Verordnung vorher informieren! Geschieht dies nicht, steht den betroffenen Passagieren eine Entschädigung
zu!
Zudem reicht es nicht aus, dass das Reisebüro oder der Reiseveranstalter informiert
werde, der Fluggast MUSS informiert werden. Reisebüros bzw. Veranstalter sind KEINE Empfangsvertreter des Passagiers.
Im verhandelten Fall hatte der Passagier nur wenige Tage vorher per Zufall auf der Seite
der Fluglinie gelesen, dass der Flug von den Morgenstunden in die Abendstunden
verschoben wurde.
Urteil .. dem Kläger und seiner Familie steht eine Entschädigung zu!
Urteil im Namen des Volkes!
Petra2019 |
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