Mona Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1962 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
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22.02.2020, 11:28 Urteil - Reisemangel wenn Abflug - Flughafen geändert wird! |
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Guten Morgen,
das Amtsgericht in München hat im Februar 2020 ein Urteil gefällt. In dem Fall ging es
darum, dass der Reiseveranstalter einfach den Abflugsort von Berlin nach Leipzig
verlegte! Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verlegung ein Reisemangel
sei und der Reisende einen Teil des bezahlten Preises zurück verlangen kann!
Die Verlegung vom Flughafen A zum Flughafen B sei ein Reisemangel und nicht nur eine Unannehmlichkeit. Eine Preisminderung in Höhe von 15% des Tagesreisepreises sei
daher angemessen.
Zum Fall:
Eine Familie buchte eine Reise nach Antalya / Türkei. Die Reiseunterlagen bestätigten,
dass die Familie von Berlin aus in den Urlaub fliegen sollten. Vor dem Abflug änderte der
Reiseveranstalter den Abflugort von Berlin nach Leipzig.
Der Kläger war damit nicht einverstanden und brachte dies auch zum Ausdruck,
trat letztendlich aber die Reise ab Leipzig an. Nach der Rückkehr reichte er Klage
gegen den Reiseveranstalter ein.
Das Gericht gab ihm recht, sprach dem Kläger 15% des Tagesreisepreises zu.
Reisepreis war für 9 Tage = 2746,00 Euro, Tagespreis somit 45,77 Euro.
( 2746,00 : 100 = 27,46 x 15 = 411,90 : 9 = 45.77 Euro )
Ein weitergehender Anspruch ua. auch wegen den anderen Flugzeiten ergebe
sich nicht, so das Gericht weiter!
Naja ... wenigstens etwas! Wenn alle geklagt hätten, dann wären die Kosten für den
Reiseveranstalter deutlich gestiegen.
Mona  |
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