|
Reiseleitung nicht ständig präsent, kein Reisemangel, Urteil - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
 |
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Karina Mitglied


Alter: 44 Anmeldedatum: 24.05.2010 Beiträge: 1488 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
|
21.10.2025, 10:32 Reiseleitung nicht ständig präsent, kein Reisemangel, Urteil |
|
|
Guten Morgen,
es gibt vom Amtsgericht München, Az. 158 C 14594/23, ein Urteil ( Oktober 2025 )
iS Reiseleitung am Urlaubsort!
Ein Kunde hat den Reiseveranstalter verklagt, weil die Reiseleitung vor Ort ( bei einem
Urlaub in Dubai ) nicht ständig im gebuchten Hotel präsent war. Er forderte 774,00 €
vom Veranstalter zurück.
Das AG München urteilte jetzt, dass kein Reisemangel vorliegt. Es sei üblich, dass die
Reiseleitung nicht dauerhaft präsent sein muss. Die Reiseleitung sollte für Reisende
erreichbar und ansprechbar sein, auch ua. per Whatsapp. Dies sei der Fall gewesen!
Eine persönliche Begleitung aller Aktivitäten sei vertraglich vom Reiseveranstalter
nicht geschuldet.
Ob der Kläger in die 2. Instanz geht, ist nicht bekannt.
Im Namen des Volkes!
Karina  |
|
|
|
 |
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
 |
Anzeige
Status:
|
|
|
|
 |
|
|
|
|