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Ausgleichszahlung - Airline muss ev. Ersatzflieger chartern

 
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Karina
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 28.08.2015, 16:51    Ausgleichszahlung - Airline muss ev. Ersatzflieger chartern

Guten Tag,

in Sachen mögliche Ausgleichszahlungen muss eine Airline ggfls. eine
Drittmaschine chartern um eine Verspätung zu vermeiden! Dies hat jetzt aktuell das Landgericht Frankfurt - in 2. Instanz - bestätigt ( Az.: 2-24 A 13/14 ).

Was lag vor:
Der Kläger konnte erst mit einem Tag Verspätung von Jamaika nach Frankfurt fliegen. Die betreffende Airline begründete die Verspätung damit, dass die Maschine zuvor in Deutschland enteist werden musste und so zu spät ankam. Das ist zwar ein außergewöhnlicher Umstand, für den die Airline nichts kann, ergo wäre eigentlich keine Entschädigung fällig gewesen!

Aber .. die Fluggesellschaft konnte bei Gericht nicht begründen / darlegen, warum es unmöglich war, eine andere Maschine für diesen ( Rück - ) Flug zu chartern. Somit hat die Airline nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden. Dem Kläger stehen somit die nach EU-Recht angemessen Ausgleichszahlung zu.

Leider weiß ich nicht, um welche Fluggesellschaft es ging!

Karina Razz
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Hallo Karina,

Ausgleichszahlung - Airline muss ev. Ersatzflieger chartern


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