AG München - Airline darf Fluggäste abweisen, wenn zu spät! -  Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum 
	
			 
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		Salto Mitglied
  
 
 
 
  Anmeldedatum: 11.02.2020 Beiträge: 421
  
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				|  18.12.2021, 13:49    AG München - Airline darf Fluggäste abweisen, wenn zu spät! | 
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				Guten Tag,
 
 
das Amtsgericht München hat in dieser Woche unter dem Aktenzeichen ( 275 C 17530/19 ) 
 
ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen!
 
 
Fazit: 
 
Die Airlines dürfen verspätete Passagiere beim Boarding zurückweisen!
 
 
Ein Paar hatte eine Pauschalreise von Frankfurt nach Ägypten gebucht. Sie waren 
 
rechtzeitig am Schalter und gaben auch die Koffer ordnungsgemäß auf. Doch dann sind 
 
sie 18 Minuten nach Ende der Boarding - Zeit am Gate erschienen. Die Mitarbeiter 
 
lehnten eine Mitnahme ab, obwohl das Flugzeug zu diesem noch an der Position am 
 
Gate stand! Dagegen klagte das Paar!
 
 
Das Gericht:
 
Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug, 
 
auch dann nicht, wenn der Flieger noch am Gate steht! Eine Ankunft 18 Minuten nach 
 
der angegebene Boarding - Zeit sei nicht mehr rechtzeitig! Dass es hier und da auch 
 
Ausnahmen gibt ( geben kann ) spielt keine Rolle!
 
 
Punkt - Ende!
 
Salto    | 
			 
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