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Entschädigung wg. Flugverspätung - Airline hat Beweispflicht

 
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Ritzel
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 12.06.2017, 12:12    Entschädigung wg. Flugverspätung - Airline hat Beweispflicht

Hallo,

das Amtsgericht in Frankfurt am Main hatte vor einiger Zeit unter Az.: 30 C 2528 / 16 ( 75) ein Urteil in Sachen Entschädigung bei Flugverspätungen gefällt. Offensichtlich ist danach die Airline in die 2. Instanz gegangen. Das Landgericht in Frankfurt am Main hat jetzt dazu auch Recht gesprochen.

Im vorliegenden Fall ging es darum, dass lt. Fluggast eine Verspätung von 3 Stunden und 25 Minuten vorlag. Daraufhin verlangte der Fluggast eine Entschädigung. Die betreffende Fluggesellschaft betritt dies jedoch und gab an, dass die Kabinentüren am Flieger bereits schon vor der 3 Stunden - Grenze geöffnet worden waren! Die Airline konnte dies aber nicht beweisen, wann ein Crewmitglied die Türen tatsächlich geöffnet hatte!

Also ging es in dem Prozess beim Landgericht eigentlich nur noch darum, wie sich die genau Verspätungszeit feststellen lässt:

** bei Flugverspätungen ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Tür des verspäteten Flugzeugs nach der Landung geöffnet wird.

** Kann die Airline dies nicht beweisen / bestimmen, zählt der Zeitpunkt, an dem der Passagier das Flugzeug tatsächlich verlassen konnte.

** Dem Fluggast sei im Flugzeug in der Regel aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit - mitunter durch den langen Gang im Flugzeug - es nicht möglich, die genaue Türöffnungszeit wahrzunehmen. Daher genüge dem Fluggast seine Darlegungspflicht, wenn er die Zeit angebe, zu der ER das Flugzeug verlassen konnte.

Ergo:
Die Airline muss eine Entschädigung von 300,00 Euro an den Kläger zahlen Im Namen des Volkes!

Ritzel Razz Sad
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Hallo Ritzel,

Entschädigung wg. Flugverspätung - Airline hat Beweispflicht


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