|
Reiseverstalter macht falsche Angaben - keine Entschädigung - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
 |
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Pauschal Mitglied

Anmeldedatum: 29.05.2014 Beiträge: 1078
Status: Offline
|
24.10.2015, 15:14 Reiseverstalter macht falsche Angaben - keine Entschädigung |
|
|
Guten Tag,
hier mal wieder ein aktuelles Urteil aus 1. Instanz. Das Amtsgericht Charlottenburg hat dieser Tage, Az.: 206 C 297 / 14, ein Urteil in Sachen Reiserecht gesprochen!
Eine Fluglinie muss KEINE Entschädigung zahlen, wenn der Reiseveranstalter in den Reiseunterlagen falschen Angaben macht und der Kunde dadurch den Flug verpasst. Die Airline kann nicht dafür verantwortlich gemascht werden, wenn dort falsche Angaben stehen. Es ist auch nicht Sache der Airline ausgestellte Flugbestätigungen zu kontrollieren.
Eine Frau wollte von der Insel Zakynthos über Düsseldorf zurück nach Hamburg fliegen. Der Reiseveranstalter buchte die Frau auf einen Flug um, der über München nach Hamburg ging - ohne der Frau den geänderten Zwischenstopp mitzuteilen. Diese kam zum Flughafen und stellte fest, dass ihr Flug über Düsseldorf nicht existierte.
Muss sich an den Reiseveranstalter wenden!
Pauschal  |
|
|
|
 |
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
 |
Anzeige
Status:
|
|
|
|
 |
pink-lady Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 28.03.2009 Beiträge: 1508 Wohnort: 67105 Schifferstadt
Status: Offline
|
24.10.2015, 16:52 Reiseverstalter macht falsche Angaben - keine Entschädigung |
|
|
Hallo,
denke - dieses Urteil macht Sinn! Fehler beim Veranstalter, also haftet er!
pink-ldy  |
|
|
|
 |
Yvette Mitglied

Anmeldedatum: 04.10.2011 Beiträge: 135
Status: Offline
|
25.10.2015, 10:55 Reiseverstalter macht falsche Angaben - keine Entschädigung |
|
|
Hallo,
an der Urteilssprechung gibt es nichts auszusetzen.
ABER:
Daraus lässt sich die Lehre ziehen, vor jedem Flug vorher nochmal die gebuchte Airline anzurufen und die Daten bestätigen zu lassen. Wer eine Sitzplatzreservierung hat, für den empfiehlt sich der rechtzeitige Anruf ohnehin, weil die Airlines keine gesetzliche Garantie auf den bestätigten Sitz geben.
LG
Yvette |
|
|
|
 |
|
|
|
|