Urteil AG Bremen - Airlines Entschädigung an Portale zahlen! - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
 |
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Mona Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1962 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
|
24.04.2021, 10:59 Urteil AG Bremen - Airlines Entschädigung an Portale zahlen! |
|
|
Guten Tag,
das Bremer Amtsgericht hat in diesen Tagen ein Urteil iS Reiserecht gesprochen.
Eine Person hatte im Frühjahr 2020 Flüge von Bremen nach Istanbul / Türkei gebucht.
Die Flüge wurden storniert. In Sachen Entschädigung wandte sich der Person an ein
Fluggastrechteportal und trat seinen Anspruch an das Fluggastrechteportal ab.
Gegenüber der Fluglinie wurde dies auch ordnungsgemäß angezeigt. Nach einiger
Zeit zahlte die Fluggesellschaft aber direkt an den " Kunden " und nicht an das
Fluggastrechteportal. Dagegen klagte nun das Fluggastrechteportal und bekam jetzt
beim AG Bremen recht.
Die Fluglinie hätte an das Fluggastrechteportal zahlen müssen und nicht direkt
an den Kunden, da dieser seine Ansprüche abgetreten hatte!
Nur mal so z.K. Ob das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig wurde, weiß ich nicht.
Mona |
|
|
|
 |
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
 |
Anzeige
Status:
|
|
|
|
 |
|
|
|
|