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Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet

 
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Anmeldedatum: 11.09.2010
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 02.11.2016, 14:21    Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet

Hallo,

lt. einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 54 C 141/16, steht einem KEINE Entschädigung zu, wenn die betreffende Fluggesellschaft die Passagiere frühzeitig über eine Umbuchung in Kenntnis setzt. Frühzeitig bedeutet hier mindestens 2 Wochen vor Abflug.

Im verhandeltem Fall ging es darum, dass der Kläger zunächst einen Flug von Entebbe / Uganda über Amsterdam / Niederlande nach Düsseldorf gebucht hatte. Der Flug von Uganda wurde damals um 10 Minuten nach hinten verschoben, dadurch erreichten die Kläger in Amsterdam nicht mehr den Flug nach Düsseldorf.

Die Airline buchten die Kläger ab Amsterdam nach Düsseldorf auf eine spätere Maschine um. Dies wurde den Klägern aber rechtzeitig - mindestens 14 Tage vorher - mitgeteilt, daher KEINE Entschädigung.

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Hallo Mc Logo,

Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet
labu
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 02.11.2016, 14:29    Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet

Denke auch, dass die 14 Tage Frist soweit ok ist. Da hat man Zeit sich ggfls. noch anders zu entscheiden bzw. anders zu planen!

labu Laughing
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