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Urteil LG Frankfurt, zu spät Einstieg in Flieger verweigert - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Polomann Mitglied

Anmeldedatum: 21.06.2023 Beiträge: 140
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20.07.2025, 16:05 Urteil LG Frankfurt, zu spät Einstieg in Flieger verweigert |
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Tag,
es gibt ein aktuelles Urteil vom LG Frankfurt am Main in Sachen Passagiere kommen knapp
zu spät zum Boarding am Gate an! Der Flugzeug steht noch am Gate, die Türen sind noch offen.
Im Zugang stehen noch andere wartende Passagiere. Aktenzeichen: 2-24 S 93/24
Passagiere sind etwas zu spät beim Boarding, aber die Türen des Fliegers sind noch offen. Das
Personal weist die Passagiere ab und lassen sie nicht mehr einsteigen! Geht das oder nicht?
Das Landgericht hat jetzt entschieden, dass diese Verfahrungsweise nicht in Ordnung
ist und den Passagieren nach der Verweigerung eine Entschädigung für den verpassten
Flug zusteht.
Auf dem Boarding - Pass stand, dass das Gate 20 Minuten vor Abflug schließe ( Abflug sollte um
17:35 h sein ) die Passagiere kamen kurz nach 17:15 h am Gate an. Zu diesem Zeitpunkt stand
das Flugzeug nach am Flugsteig und vor dem Einstieg zum Flieger standen auch noch andere
Passagiere! Der Airline-Mitarbeiter verweigerte ihnen aber das Passieren und das Einsteigen.
Dies kann so nicht sein, so das Landgericht. Passagiere sollen zwar grundsätzlich pünktlich
sein, verzögere sich der Abflug, sei jedoch auf zu spät zum Boarding erscheinende Fluggäste Rück-
sicht zu nehmen! Das Boarding sei möglich gewesen, da die Türen des Flugzeuges noch nicht
geschlossen waren. Daher bestand für die Airline eine Mitnahmeverpflichtung!
Urteil im Namen des Volkes!
Polomann  |
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