| 
	 | 
		
		 
 Urteil zum Zug-zum-Flug-Ticket, AG Frankfurt -  Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum 
	
			 
				  | 
				
			 
		  
		
 
												 						
  
  
    
	
		| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen   | 
	 
    
	 
	 | 
		| Autor | 
		Nachricht | 
	 
		 
		LeoX Mitglied
  
 
  
  Alter: 35 Anmeldedatum: 24.12.2013 Beiträge: 1426 Wohnort: BL NRW 
		Status: Offline 
		 | 
		
			
				|  18.09.2018, 08:09    Urteil zum Zug-zum-Flug-Ticket, AG Frankfurt | 
				    | 
			 
			 
				
  | 
			 
			
				Hallo Reisefachleute,
 
 
das Amtsgericht Frankfurt hat in diesen Tagen ein wichtiges Urteil gefällt 
 
( Az: 32 C 1966/17 ). Es ging um die von den Reiseveranstaltern angebotenen Zug-zum-Flug-Tickets. Wenn ein Reiseveranstalter ein Zug-zum-Flug-Ticket inklusive anbietet, muss er für Verspätungen der Bahn geradestehen  ... aber ... Urlauber / Passagiere müssen auch ihren Teil dazu beitragen!
 
 
Fallschilderung:
 
Eine Person ( Personen? ) hatte eine Pauschalreise vom Flughafen Köln / Bonn nach Thailand gebucht. Dazu gab es auch ein Zug-zum-Flug-Ticket. Lt. Reiseveranstalter sollte die Person mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Der Abflug war an dem Tag um 14:55 Uhr. Die Person ( Kläger ) verpasste den Flug, weil " sein Zug " insgesamt 103 Minuten Verspätung hatte! Der Kläger buchte einen Ersatzflug und wollte von dem Reiseveranstalter die Kosten und Schadensersatz erstattet haben.
 
 
Das AG Frankfurt wies die Klage ab!
 
 
Urteil:
 
Der Kläger wählte bei der Zuganfahrt zum Flughafen Köln / Bonn eine Zugverbindung, welche regulär erst um 12:10 Uhr am Bahnhof Siegburg / Bonn gewesen wäre, also 2 Stunden und 45 Minuten vor dem geplanten Abflug um 14:55 Uhr. Das konnte schon regulär mit den 3 Stunden vorher am Flughafen nicht reichen. 
 
 
Passagiere mit einem Zug-zum-Flug-Ticket hätten eine Mitwirkungsobliegenheit. Sie müssen die Zugabfahrt so wählen, dass sie mindestens 3 Stunden vorher am Flughafen sein können!
 
 
Im Namen des Volkes!
 
LeoX | 
			 
		  | 
	 
	 
		 | 
		
		
		 | 
	 
	 
		  | 
	 
		 
		Anzeigen
 
 
 
 
 
 
 
  
		Status: online 
		 | 
		 | 
	 
	 
		 | 
		
		
		 | 
	 
	 
		  | 
	 
		 
		Anzeige
 
 
 
 
 
 
 
  
		Status:  
		 | 
		 | 
	 
	 
		 | 
		
		
		 | 
	 
	 
		  | 
	 
	
  | 
     | 
   
 
 
 
 | 
 
 
 
 
		 |