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Urteil zur festgelegten Zeit für die Abfertigung

 
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Mona
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 18.04.2015, 16:06    Urteil zur festgelegten Zeit für die Abfertigung

Guten Tag,

ein interessantes Urteil in Sachen Reiserecht. Das Amtsgericht in Hannover ( Az.: 541 C 4432/14 ) hatte sich mit der festgelegten Zeit für die Abfertigung zu befassen und hat diesbezüglich ein Urteil gefällt!

Im vorliegenden Fall wollte eine Frau von dem Flughafen Hannover nach
Istanbul / Türkei fliegen. Sie fand sich genau 52 Minuten vor Abflug am Schalter ein. Die Airline verweigerte die Mitnahme mit dem Hinweis auf ihre Webseite wo steht, dass Passagiere bei Auslandsflügen spätestens 60 Minuten vor Abflug am Schalter sein müssen!

Das Gericht in Hannover erklärte den Hinweis auf der Webseite der Fluglinie für unzulässig und sprach der Klägerin eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro zu.

Es reiche aus, wenn der Fluggast 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit am Schalter eintreffe. Eine andere Vorgabe muss dem Reisenden schriftlich mitgeteilt werden, der Hinweis " irgendwo " auf der Webseite reicht nicht. In einem solchen Fall muss die Airline den Passagier
schriftlich über abweichende Zeiten der Abfertigung informieren. Eine solche Benachrichtigung kann auch per E-Mail erfolgen.

Ok -- ist noch ein Amtsgericht - Urteil ( also Einzelfall ) aber dennoch gut zu wissen!

Mona
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Hallo Mona,

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