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Urteil zum Zug-zum-Flug-Ticket, AG Frankfurt

 
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LeoX
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 18.09.2018, 09:09    Urteil zum Zug-zum-Flug-Ticket, AG Frankfurt

Hallo Reisefachleute,

das Amtsgericht Frankfurt hat in diesen Tagen ein wichtiges Urteil gefällt
( Az: 32 C 1966/17 ). Es ging um die von den Reiseveranstaltern angebotenen Zug-zum-Flug-Tickets. Wenn ein Reiseveranstalter ein Zug-zum-Flug-Ticket inklusive anbietet, muss er für Verspätungen der Bahn geradestehen ... aber ... Urlauber / Passagiere müssen auch ihren Teil dazu beitragen!

Fallschilderung:
Eine Person ( Personen? ) hatte eine Pauschalreise vom Flughafen Köln / Bonn nach Thailand gebucht. Dazu gab es auch ein Zug-zum-Flug-Ticket. Lt. Reiseveranstalter sollte die Person mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Der Abflug war an dem Tag um 14:55 Uhr. Die Person ( Kläger ) verpasste den Flug, weil " sein Zug " insgesamt 103 Minuten Verspätung hatte! Der Kläger buchte einen Ersatzflug und wollte von dem Reiseveranstalter die Kosten und Schadensersatz erstattet haben.

Das AG Frankfurt wies die Klage ab!

Urteil:
Der Kläger wählte bei der Zuganfahrt zum Flughafen Köln / Bonn eine Zugverbindung, welche regulär erst um 12:10 Uhr am Bahnhof Siegburg / Bonn gewesen wäre, also 2 Stunden und 45 Minuten vor dem geplanten Abflug um 14:55 Uhr. Das konnte schon regulär mit den 3 Stunden vorher am Flughafen nicht reichen.

Passagiere mit einem Zug-zum-Flug-Ticket hätten eine Mitwirkungsobliegenheit. Sie müssen die Zugabfahrt so wählen, dass sie mindestens 3 Stunden vorher am Flughafen sein können!

Im Namen des Volkes!
LeoX
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Hallo LeoX,

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