Gepäck nicht am Zielflughafen - nicht grenzenlos shoppen - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
 |
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Mona Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1970 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
|
23.10.2014, 12:31 Gepäck nicht am Zielflughafen - nicht grenzenlos shoppen |
|
|
Guten Morgen,
ist das Gepäck eines Fluggastes am Zielflughafen nicht vorhanden und wird erst verspätet nachgeliefert, so hat der Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Airline muss dem betroffenen Passagier das Geld für Ersatzkleidung und Toilettenartikel erstatten! Dies ist mal grundsätzlich der Fall.
a)
Es besteht aber auf jeden Fall eine Schadensminderungspflicht, das heisst, dass man sich nicht komplett neu einkleiden darf. Das Notwendigste ist ok!
b)
Die gemachten Ausgaben müssen durch Vorlage der Rechnungen / Quittungen belegt werden und sie dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten.
c)
Der Passagier muss auch ggü. der Airline beweisen können, dass er diesen oder jenen Schaden hatte.
d)
Es gibt eine absolute Obergrenze der Entschädigung. Diese Obergrenze liegt demnach bei umgerechnet rund 1200 Euro.
http://www.airliners.de/nach-gepaeckverspaetung-nicht-airline-kosten/33928
Sollte man wissen und beachten!
Mona |
|
|
|
 |
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
 |
Anzeige
Status:
|
|
|
|
 |
|
|
|
|