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pink-lady Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 28.03.2009 Beiträge: 1508 Wohnort: 67105 Schifferstadt
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14.03.2017, 15:15 Entschädigung fällig wenn Flüge umorganisiert werden |
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Hallo Flugreisende,
das Amtsgericht Hannover hat unter Az.: 511 C 11581/15 in den letzten Tagen ein wichtiges Urteil im Namen des Volkes gesprochen. Eine Airlines MUSS eine Entschädigung zahlen, wenn sich ein Flieger wegen einer Umorganisation um mehr als 3 Stunden verspätet. Sie kann sich hierbei NICHT auf außergewöhnliche Umstände berufen!
Was war geschehen?
Die Kläger aus Hannover erreichten ihr Urlaubsziel Mallorca mit mehr als 3 Stunden Verspätung. Wegen eines Hurrikans rund um die Kapverdischen Inseln musste die betreffende Fluggesellschaft ihre Flüge umplanen. Der Mallorca - Flug konnte nicht starten ( Maschine war nicht da ) stattdessen wurde eine Maschine aus Dänemark nach Hannover gebracht, welche die Kläger dann nach Mallorca brachten, aber eben zu spät!
Außergewöhnliche Umstände könnten sich stets nur auf " ein einzelnes Flugzeug an einem bestimmten Tag " beziehen urteilte der Richter. Bei Folgeverspätungen ( weil ein Sturm irgendwo war ) muss eine Fluggesellschaft entschädigen!
pink-lady  |
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ShyAngel Mitglied

Alter: 56 Anmeldedatum: 15.03.2017 Beiträge: 92
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15.03.2017, 08:58 Entschädigung fällig wenn Flüge umorganisiert werden |
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In meinen Augen ein total unsinniges Urteil, für Naturgewalten kann ja schließlich niemand etwas. |
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Yvette Mitglied

Anmeldedatum: 04.10.2011 Beiträge: 135
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15.03.2017, 09:40 Entschädigung fällig wenn Flüge umorganisiert werden |
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Hallo ShyAngel,
für mich klingt das Urteil spontan auch irgendwie ziemlich hart für die Fluggesellschaft. Der Richterspruch bezieht sich nur auf die Umorganisation, nicht aber auf die Ursache der Umorganisation, nämlich die Naturgewalt, die nicht als Entschädigungsgrund gilt.
Der Haken für die Fluggesellschaft war aber die Zeitverschiebung von Flügen / Strecken, die an der Naturgewalt NICHT unmittelbar betroffen waren. Insofern hart, aber korrekt.
Liebe Grüße
Yvette |
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ShyAngel Mitglied

Alter: 56 Anmeldedatum: 15.03.2017 Beiträge: 92
Status: Offline
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15.03.2017, 10:19 Entschädigung fällig wenn Flüge umorganisiert werden |
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Wenn aber kein Flieger verfügbar ist, weil er an einen anderen Flughafen vorher wegen den Wetterkapriolen nicht starten konnte, dann ist auch kein Flugzeug auf die Schnelle verfügbar. Da sind dann 3 Stunden für eine Umorganisation in meinen Augen noch recht wenig.
Leider Gottes ist es aber so, dass viele Richter heutzutage Urteile fällen müssen oder dürfen, über eine Materie von der sie eigentlich überhaupt keine Ahnung haben. |
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labu Mitglied

Anmeldedatum: 30.09.2008 Beiträge: 1399
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15.03.2017, 14:10 Entschädigung fällig wenn Flüge umorganisiert werden |
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Hallo,
ob ein Richter Ahnung von der Materie hat, möchte ich nicht kommentieren. Es reicht, wenn er die Anwendung der Gesetze und die Auslegung der Verfahrensrichtlinien kennt. Zudem gibt es etliche Urteile von
" Obergerichten ". Die Fluglinie kann ja bei einem Amtsgericht - Urteil in Berufung etc. gehen.
Wenn ein Sturm um die Kapverden war, so hat man nach Deutschland meistens so um die 6 Stunden Flugzeit. Möglicherweise kommt noch eine Zwischenlandung auf den Kanaren dazu. Es wäre also genug Zeit gewesen, eine Ersatzmaschine an den Abflugort zu holen.
Guten Flug
labu |
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Golf Mitglied


Alter: 44 Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 1691 Wohnort: BL Bayern
Status: Offline
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15.03.2017, 14:22 Entschädigung fällig wenn Flüge umorganisiert werden |
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Hi,
ich hatte den Bericht mit dem Reiserechturteil auch vor einiger Zeit woanders gelesen. Ua. war dort auch aufgeführt, dass dazu ( ähnlicher Fall ) auch der EuGH ( Europäischer Gerichtshof ) schon einmal ein Urteil zugunsten der damaligen Kläger gesprochen hatte. Bei etwaigen " Folgeverspätungen " muss eine Fluggesellschaft entschädigen! Im Namen des Volkes!
Gruß Golf  |
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