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Golf Mitglied


Alter: 42 Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 1544 Wohnort: BL Bayern
Status: Offline
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20.05.2023, 12:17 Bahn lässt Hürden bei Entschädigung einbauen, ab 07.06.23 |
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Tag,
wie jetzt bekannt wurde, hat die Deutsche Bahn bei Zugausfällen und Verspätungen
- die eine Entschädigung nach sich ziehen iS Fahrgastrechten - eine Hürde " eingebaut "!
Es soll alles bereits abgesegnet sein durch die EU. Dies würde ab dem 07. Juni 2023
gelten!
Die Deutsche Bahn muss ab dem o.g. Datum nicht mehr entschädigen bei:
- Höhere Gewalt ( also etwa Sturm / Streiks fallen nicht darunter )
- Verschulden eines Fahrgasts ( ? )
- Verhalten Dritter (wenn etwa Personen die Gleisanlage betreten)
- Sabotage - Akte.
Die Verspätung oder der Zugausfall muss trotz aller Sorgfalt unvermeidbar gewesen
sein!
Golf  |
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Urlauber Mitglied


Alter: 71 Anmeldedatum: 06.09.2008 Beiträge: 1886 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
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20.05.2023, 12:38 Bahn lässt Hürden bei Entschädigung einbauen, ab 07.06.23 |
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Tag,
mmmhhh .. da werden die Damen und Herren Zugchef und Entscheider bei den Fahrgast -
rechten in Frankfurt ( Sitz der Stelle ) wohl gerne auf die Ansage
* Notarzteinsatz an der Strecke
* Spielende Kinder an der Strecke
zurück greifen. Dies sind die Sätze, die dann die Deutsche Bahn befreien würden eine
Entschädigung zahlen zu müssen! Wie will man das als Fahrgast kontrollieren?
Urlauber >> nicht gut!  |
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Petra2019 Mitglied

Anmeldedatum: 25.08.2019 Beiträge: 358
Status: Offline
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20.05.2023, 14:01 Bahn lässt Hürden bei Entschädigung einbauen, ab 07.06.23 |
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Hallo,
noch was in diesem Zusammenhang!
Ab dem 07.06.23 gelten auch kürzere Vorlagezeiten. Bisher war es so, dass man 1 Jahr
Zeit hatte - ab Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte - um Entschädigungen zu beantragen.
Jetzt, ab 07.06.23, gilt dann nur noch eine Frist von 3 Monaten!
Petra2019  |
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Traum Mitglied


Anmeldedatum: 07.01.2009 Beiträge: 1547 Wohnort: 68161 Mannheim
Status: Offline
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20.05.2023, 16:08 Bahn lässt Hürden bei Entschädigung einbauen, ab 07.06.23 |
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Hallo,
habe auch noch was dazu gefunden!
Experten sehen auf die Deutsche Bahn und auch auf die deutschen Gerichte eine
" Klagewelle " zukommen. Dies wäre in etwa vergleichbar mit den Fluggastrechten im
Flugverkehr.
Die Bahn wird wohl versuchen so viele Anträge wie möglich auf die jetzt genannten
" Hinderungsgründe " zu schieben!
Andererseits könnte die Deutsche Bahn darauf hoffen, dass viele Personen wegen einer
Entschädigung von 25% ( z.B. eventuell wegen 30,00 Euro ) nicht klagen werden und
aufgeben!
Traum  |
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