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Ausgefallenes Unterhaltungsprogramm - Landgericht Urteil

 
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Karina
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 08.09.2019, 10:09    Ausgefallenes Unterhaltungsprogramm - Landgericht Urteil

Hallo - guten Morgen,

das Landgericht Frankfurt hat unter Az.: 2-24 O 20/19 im Namen des Volkes ein Urteil gesprochen. Ein Landgericht - Urteil ist schon bindend!

In dem Verfahren ging es um ein ausgefallenes Unterhaltungsprogramm auf einem Langstreckenflug von Frankfurt über Paris / Frankreich nach Antananarivo / Madagaskar
und zurück. Auf dem Rückflug war das Videounterhaltungsprogramm an Bord aus irgendeinem Grund ausgefallen. Näheres hierzu ist nicht bekannt. Dagegen klagte ein Passagier und bekam jetzt recht.

Der Ausfall des Unterhaltungsprogrammes auf Langstreckenflüge stelle einen Mangel dar, weshalb der Passagier zu Recht einen Teil des Flugreisepreises zurück verlangen kann.
Dabei seinen 20% als angemessen anzusehen! Das Landgericht sprach dem Passagier
114,36 Euro zu!

Karina Rolling Eyes
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Hallo Karina,

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