Golf Mitglied


Alter: 44 Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 1691 Wohnort: BL Bayern
Status: Offline
|
29.04.2017, 12:23 Entschädigung - Verzögerung, weil Gepäck ausgeladen wird |
|
|
Hallo,
das Amtsgericht Frankfurt am Main, hat unter Az.: 29 C 1685/15 (21), in diesen Tagen ein wichtiges Urteil gefällt. OK, es ist erstinstanzlich, aber doch wichtig. Ob die Fluglinie in die 2. Instanz geht, ist noch nicht bekannt.
Es ging bei dem Fall darum, dass ein Fluggast auf Entschädigung klagte. Der Passagier wollte von Frankfurt über Paris nach Zypern fliegen. Laut der betreffenden Fluggesellschaft erschienen in Frankfurt aber 3 bereits eingecheckte Passagiere nicht am Flugsteig ( Gate ). Daraufhin wurde veranlasst, dass die Gepäckstücke der 3 Personen aus Sicherheitsgründen wieder aus dem Flugzeug ausgeladen werden.
Dadurch verzögerte sich der Abflug erheblich und der klagende Passagier verpasste seinen Anschluss in Paris und erreichte Zypern mit mehr als 3 Stunden Verspätung.
Das Amtsgericht Frankfurt entschied nun, dass in diesem Fall die Airline eine Entschädigung zahlen muss. Die Fluglinie könne sich NICHT auf außergewöhnliche Umstände berufen, da der Umstand, dass Passagiere nicht zum Boarding erscheinen, gewöhnlich sei! Dies entbinde die Fluggesellschaft nicht von der Zahlungspflicht.
Im Namen des Volkes!
Golf  |
|