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Noch ein Urteil - Maus im Flieger - keine Ausgleichzahlung

 
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SarahH
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 10.10.2014, 19:11    Noch ein Urteil - Maus im Flieger - keine Ausgleichzahlung

Hi - guten Abend, Sad

hier ist auch nochmals ein interessantes Urteil zu möglichen Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung. Gefällt hat das Urteil das Amtsgericht Düsseldorf ( Az.: 47 C 17099/13 ) vor wenigen Tagen.

Eine Passagierin klagte gegen die Fluggesellschaft wegen einer Ausgleichszahlung, da sich die Ankunft ihrer Maschine ( einer Ersatzmaschine ) um 6 Stunden verzögerte. In Punta Cana / DomRep bemerkte man, dass sich eine Maus an Bord geschlichen hatte. Die Suche gestaltete sich schwierig, letztendlich musste die Maschine am Boden bleiben. Der Heimflug musste mit einer Ersatzmaschine angetreten werden.

Der Amtsrichter in Düsseldorf entschied, dass die Fluggesellschaft an die klagende Passagierin keinen Schadensersatz zahlen muss, wenn eine Maus an Bord den Start vereitelt. Eine Maus im Flugzeug stelle ein nicht vorhersehbares und nicht beherrschbares Ereignis dar. Dies befreie die Airline von der Schadenersatzpflicht, zumal sie alles unternommen habe, um möglichst schnell ein Ersatzflugzeug bereitzustellen.

Also wissen wir das nun auch!
SarahH Razz
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Hallo SarahH,

Noch ein Urteil - Maus im Flieger - keine Ausgleichzahlung


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