Flug - Umleitung wg. Streik, kein Anspruch Ausgleichszahlung - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Anmeldedatum: 11.09.2010 Beiträge: 1665 Wohnort: BL Bayern
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22.08.2014, 10:34 Flug - Umleitung wg. Streik, kein Anspruch Ausgleichszahlung |
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Tag,
das Rüsselsheimer Amtsgericht ( ) hat ein Urteil gefällt, das eine Ausgleichszahlung bei Landung auf einem Ausweichflughafen wegen Streik ausschließt.
Ein Mann hatte gegen eine Airline geklagt, weil der Flieger wegen einem Streik der Vorfeldmitarbeiter nicht auf einem bestimmten Flughafen ( hier Frankfurt ) landen konnte. Die Verspätung müsse man klaglos hinnehmen, so die Meinung des Einzelrichters beim AG Rüsselsheim! Klage abgelehnt!
Aber man weiß ja - Amtsgerichte verhandeln NUR den Einzelfall. Das Urteil ist auf keinen Fall bindend für andere Gerichte. Eventuell geht der Kläger auch in die 2. Instanz!
http://www.airliners.de/bei-streik-der-vorfeldaufsicht-besteht-kein-anspruch-auf-ausgleichszahlung/33411
Gruß
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