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Urteil Entschädigung bei Flugreisen - Blitzschlag am Vortag

 
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 24.09.2016, 08:53    Urteil Entschädigung bei Flugreisen - Blitzschlag am Vortag

Hallo und guten Morgen am sonnigen Samstag,

ich habe dieser Tage mal wieder ein Gerichtsurteil in Sachen Entschädigung bei einer Verspätung bei Flugreisen gefunden, welches ich hier kurz eintragen will.

Das Amtsgerichts Königs Wusterhausen ( Az.: 4 C 1942 / 15 ) hat jetzt aktuell entschieden, dass Fluglinien zahlen müssen, wenn ein Blitzeinschlag ein Flugzeug beschädigt und am nächsten Tag kein Ersatzflugzeug bereit steht.

Was war passiert:
Ein Blitz hat auf einem Flug in ein Flugzeug eingeschlagen und beschädigt. Das Flugzeug konnte sicher landen, musste dann am Boden, vor dem nächsten Einsatz, repariert werden. Für den Blitzeinschlag konnte die Fluglinie nichts, daher handelt es sich auch um einen außergewöhnlichen Umstand!

ABER:

Im vorliegenden Fall hatten sich Flüge der Fluglinie am Folgetag erheblich verspätet. Des ist eine andere Lage urteilte das Amtsgerichts Königs Wusterhausen. In einem solchen Fall liegt es eindeutig in der Verantwortung der Fluglinie, für den folgenden Tag eine passende Ersatzmaschine zu besorgen. Wenn die Fluglinie dies nicht schafft und sich die Flüge am nächsten Tag erheblich - mehr als 3 Stunden - verspäten, ist eine Entschädigung an die betroffenen Fluggäste zu zahlen!


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