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Entschädigung bei Flug auf Vorabend verlegt - Reiserecht

 
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 09.01.2016, 13:11    Entschädigung bei Flug auf Vorabend verlegt - Reiserecht

Guten Tag,

das Landgericht Landshut, Az: 12 S 2435 / 14, hat kürzlich entschieden, dass Flugpassagieren eine Entschädigung zusteht, wenn die Fluglinie den Flug auf den Vorabend verlegt.

Hinsichtlich des " geplanten " Fluges ist der Kunde nicht befördert worden, daher steht ihm eine Entschädigung zu.

Im vorliegenden Fall, wollte der der Kläger samt Familie ( Frau + seine 2 Kinder ) von München über Madrid auf die Insel Lanzarote fliegen. Nach Planung und Buchung sollte der Flug von München nach Madrid an einem Sonntagmorgen stattfinden, am gleichen Tag sollte es mittags weiter nach Lanzarote gehen.

2 Tage vor Abflug wurde der Kläger mit seiner Familie umgebucht! Der Flug München nach Madrid wurde auf den Samstagabend vorverlegt. In Madrid musste die Familie dann - notgedrungen - die Nacht in einem Hotel verbringen, bis sie am Sonntagmittag nach Lanzarote weiterfliegen konnten.

Nach Ansicht des Landgerichts in Landshut lag ein Fall von Nichtbeförderung des ursprünglich gebuchten Fluges vor. Die Kläger hätten schließlich keinen Vorabendflug nach Madrid mit Übernachtung gebucht. Es konnte vor Gericht letztendlich auch nicht geklärt werden, warum der Flug vorverlegt wurde, daher ist eine Entschädigung an die Familie zu zahlen!

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