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AG München - Airline darf Fluggäste abweisen, wenn zu spät!

 
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Salto
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Anmeldedatum: 11.02.2020
Beiträge: 475

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 18.12.2021, 14:49    AG München - Airline darf Fluggäste abweisen, wenn zu spät!

Guten Tag,

das Amtsgericht München hat in dieser Woche unter dem Aktenzeichen ( 275 C 17530/19 )
ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen!

Fazit:
Die Airlines dürfen verspätete Passagiere beim Boarding zurückweisen!

Ein Paar hatte eine Pauschalreise von Frankfurt nach Ägypten gebucht. Sie waren
rechtzeitig am Schalter und gaben auch die Koffer ordnungsgemäß auf. Doch dann sind
sie 18 Minuten nach Ende der Boarding - Zeit am Gate erschienen. Die Mitarbeiter
lehnten eine Mitnahme ab, obwohl das Flugzeug zu diesem noch an der Position am
Gate stand! Dagegen klagte das Paar!

Das Gericht:
Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug,
auch dann nicht, wenn der Flieger noch am Gate steht! Eine Ankunft 18 Minuten nach
der angegebene Boarding - Zeit sei nicht mehr rechtzeitig! Dass es hier und da auch
Ausnahmen gibt ( geben kann ) spielt keine Rolle!

Punkt - Ende!
Salto Laughing
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Hallo Salto,

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