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Pauschal Mitglied

Anmeldedatum: 29.05.2014 Beiträge: 1087
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29.05.2014, 17:24 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hallo schönen Tag,
ich habe mich hier mal angemeldet um mal Eure Meinungen zu hören. Es gibt hier ja schon etwas zu dem Urteil u.a. gegen die TUI wegen Flugzeitverschiebungen! Dies setze ich mal als bekannt voraus.
a)
Wir haben im Januar 2014 eine Pauschalreise ( 2 Erwachsene ) nach Mallorca in ein RIU Hotel - an der Playa de Palma - bei der TUI ( über örtliches TUI Reisebüro ) gebucht. Wir hatten als Abflugzeit an dem bestimmten Tag von 12:40 Uhr ermittelt. Diese Uhrzeit sagte uns zu. Beim Reisebüro wurde dies auch bestätigt und so auch als " Voraussichtliche Flugzeit " auf der Bestätigung eingetragen!
b)
Vor ca. 4 - 5 Wochen erhielten wir vom Reisebüro einen Anruf, dass die TUI die Abflugzeit an dem betreffenden Tag jetzt auf 19:00 Uhr verschoben hat.
c)
Kurz danach erhielten wir dann auch ein Schriftstück von der TUI über das Reisebüro. Hier wurde jetzt schriftlich festgehalten, dass die neue Abflugzeit 19:00 Uhr ist!
d)
Wir haben uns dann beim Reisebüro beschwert und um Aufklärung gebeten auch im Hinblick auf das im Dezember 2013 beim BGH Karlsruhe ergangene Urteil.
e)
Das Reisebüro selbst sah sich nicht in der Lage hier Abhilfe zu schaffen, hat jedoch zugesagt, dass Sie unsere Beschwerde an die TUI Hannover weiterleiten werden!
f)
Vor weinigen Tagen erhielten wir nun über das Reisebüro eine schriftliche Stellungnahme der TUI.
U.a. Zitat aus dem Schreiben:
... im Zusammenhang mit dem ... erwähnten BGH Urteil machen wir darauf aufmerksam, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 10.12.13 zum Änderungsvorbehalt von Flugzeiten den Reiseveranstaltern ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Planung der Flugzeiten zugesteht .... In der Urteilsbegründung heißt es, dass Veranstalter auf eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung der Flugzeiten angewiesen seien ..... Entgegen der allgemeinen Darstellung in der Öffentlichkeit ist es also nicht so, dass Flugzeiten jetzt fest in der Reisebestätigung angegeben werden müssen ... !
Mein Fazit:
Also macht die TUI gerade weiter so wie bisher! Sie schieben jetzt alles auf " eine gewisse Flexibiltät " wenn Sie - wie bei uns - die Abflugzeit um fast 6 Stunden später in die Nacht verschieben!
Wie ist Eure Meinung?
Pauschal |
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Mona Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1970 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
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30.05.2014, 16:36 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hallo @Pauschal
hast Du schon mal daran gedacht mit dieser " Erklärung " zu einem Anwalt für Reiserrecht zu gehen?
Es ist aber auch echt schade, dass der BGH - als letzte Instanz in Deutschland - nicht klare Regelungen vorgeschrieben hat! Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Richter festgeschrieben hätten .. eine Verschiebung bis zu ?? so und so viele ?? Stunden ... ist noch akzeptabel, darüber geht nix!
Da wird jahrelang geklagt durch alle Instanzen und dann das!
Schade ..
Mona |
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Traum Mitglied


Anmeldedatum: 07.01.2009 Beiträge: 1733 Wohnort: 68161 Mannheim
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30.05.2014, 18:22 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hi
das ist ja wirklich S ......!
Dann seit Ihr so gg. 21:00 Uhr am Flughafen Palma. Dann auf die Koffer warten und dann zum Bus, dann die Fahrt zum RIU Hotel. Wenn es gut und schnell geht, könnt Ihr Glück haben, wenn ihr so gg. 23:00 Uhr im RIU Hotel ankommt. Alles zu .. nix mehr zum Essen! Bleibt nur noch die Grillwürtschenbude am Strand! Der Tag 1 ist schon mal komplett verloren!
Das ist keine " gewisse Flexibiltät " mehr!
traum  |
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Hasilein Mitglied


Alter: 51 Anmeldedatum: 17.12.2008 Beiträge: 474
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30.05.2014, 20:45 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hallo Ihr Lieben,
tja irgendwie sind wir ja alle der TUI ausgeliefert.
Nahezu alle RIU Hotels bietet die TUI an.
Im zitierten BGH-Urteil wird von zum Beispiel vormittags und nachmittags gesprochen. Ob nun der Flug von @pauschal nachmittags fliegt steht außer Zweifel (abends kommt im Urteil leider nicht vor). Hier ist man halt von Seiten der TUI sehr flexibel mit der gewissen Flexibilität.
Ich wollte gerade nochmal im Urteil nachlesen. Leider finde ich es nicht mehr. Vielleicht hat von Euch noch jemand Glück auf der Website des BGH. Aktenzeichen: X ZR 24/13.
Vielleicht kann auch die Forenleitung mithelfen und überprüfen, ob der von mir damals eingestellte Link noch funktioniert.
Schönes WE
Hasilein |
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Ritzel Mitglied


Alter: 39 Anmeldedatum: 22.06.2012 Beiträge: 1559 Wohnort: BL Rheinland-Pfalz
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Hasilein Mitglied


Alter: 51 Anmeldedatum: 17.12.2008 Beiträge: 474
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30.05.2014, 20:58 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Danke Ritzel,
genau das. |
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Hasilein Mitglied


Alter: 51 Anmeldedatum: 17.12.2008 Beiträge: 474
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30.05.2014, 21:02 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hallo,
ich muss mich korrigieren. Im Urteil auf Seite 9 ist von vormittags und abends die Rede. Sorry für die falsche Info.
Zitat Anfang:
.... Konkretisierung bedürftige Angabe der Tageszeit ( wie etwa " vormittags " oder " abends ") ....
Zitat Ende:
LG |
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Pauschal Mitglied

Anmeldedatum: 29.05.2014 Beiträge: 1087
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31.05.2014, 13:09 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hallo liebe Mitglieder
zunächst mal Danke für eure Antworten.
Das Urteil ist mir soweit bekannt, wobei ich aber sagen muss, dass man doch vieles, was in der Urteilsbegründung steht, als Laie nicht wirklich versteht. Es ist gespikt mit " Juristendeutsch ".
Klar habe ich auch schon an ein Rechtsanwaltgespräch gedacht. Leider habe ich für solche Reiseangelegenheiten kein Rechtsschutz. Da kostet ein " Guten Tag " schon mal gleich 150,00 Euro +/- ein paar Euro.
Ich glaube ich werde mal die Verbraucherzentrale, welche die Sache durch alle Instanzen gebracht hat anschreiben und / oder den BGH. Denke aber gleich, dass die die Sache nicht mehr so richtig interessiert! Aus den Augen aus dem Sinn.
Schauen wir mal. Wenn Ihr noch was dazu in Erfahrung bringen könnt, freue ich mich auf weitere zahlreiche Antworten. Bin beruflich aber viel unterwegs und kann somit nicht immer direkt antworten. Versuche aber auf jeden Fall alle 2 - 3 Tage online zu sein!
Bis dahin
Pauschal |
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Hasilein Mitglied


Alter: 51 Anmeldedatum: 17.12.2008 Beiträge: 474
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31.05.2014, 14:09 TUI hebelt BGH Urteil aus - macht einfach weiter wie bisher |
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Hallo,
hier mal eine Kopie einer Mail an mich. Diese stammt von einer Verbraucherzentrale und hat die Beratungsgebühren zum Inhalt.
" ... vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratung an. Diese erfolgt telefonisch oder in unserer Beratungsstelle und kostet 15 Euro / bis zu 30 Minuten. Darüber hinaus können wir in Einzelfällen eine Rechtsvertretung anbieten und durchführen. Diese würde 25 Euro zusätzlich kosten ... "
LG
hasilein |
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