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Ryanair muss zahlen - Fluggast ist nicht mit geflogen!

 
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Traum
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 01.03.2020, 12:00    Ryanair muss zahlen - Fluggast ist nicht mit geflogen!

Hallo, guten Morgen,

in der letzten Woche gab es ein Urteil vom Gericht in Palma de Mallorca gegen
die Fluglinie Ryanair! Die Billigflieger müssen einem klagenden Fluggast eine
Entschädigung zahlen ( Entschädigung wegen Verspätung ), obwohl der Fluggast
letztendlich den Flug gar nicht angetreten hatte.

Zum Fall auf Mallorca:
Eine Frau hatte im Juli 2019 einen Flug von Mallorca zum Festland Spanien, zum
Flughafen Barcelona gebucht. Die Frau hatte feste Termin in Barcelona. Der Abflug
vom Flughafen Mallorca verzögerte sich Stunden um Stunden. Nachdem der Flieger
erst mit einer Verspätung von fast 4 Stunden abheben sollte, verzichtete die Frau
und blieb auf Mallorca. Ihre Termine konnte sie eh nicht mehr halten.

Sie verklagte Ryanair auf Zahlung einer Entschädigung wegen Verspätung
nach EU Recht. Ryanair zahlte nicht nicht und verwies in der Begründung
darauf, dass die Frau den Flug nicht angetreten hatte und damit gäbe es
auch kein Geld!

Der / die Richter am Gericht auf Mallorca sahen dies anders. Es sei egal, ob der der
Passagier am Ende fliegt oder nicht, die Airline muss wegen Verspätung in jedem Fall
eine Entschädigung zahlen.

Es reiche vollkommen aus, dass der Passagier die Rechnung für das Ticket des
verspäteten Fluges vorgelegt hat. Eine Entschädigung werde natürlich auch wirksam
infolge der Verspätung - und nicht durch die Tatsache - ob der Fluggast die Reise
letztlich antritt oder aus persönlichen Gründen darauf verzichtet.

Urteil im Namen des spanischen Volkes!

traum Razz
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Hallo Traum,

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